Substitutive Krankenversicherung vs. EUKV
In Deutschland gelten private Krankenversicherungen als „substitutiv“, wenn sie den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) ersetzen können.
Das betrifft vor allem die private Krankenvollversicherung, Krankentagegeldversicherung und Pflegepflichtversicherung. Eine substitutive Krankenversicherung ermöglicht den Wechsel aus der GKV in eine private Absicherung.
Wir erläutern Ihnen hier die gesetzlichen Grundlagen und heben die Vorteile und Nachteile einer europäischen Krankenversicherung (EUKV) hervor. Sie erfahren, wie sich die EUKV von der deutschen PKV unterscheidet und warum sie für viele Menschen eine flexible und kostengünstige Alternative sein kann. Zudem beantworten wir häufige Fragen unserer Kunden, damit Sie die beste Entscheidung für Ihre Absicherung treffen können.
Wichtiges in Kürze: Die EUKV und die substitutive Krankenversicherung
Eine europäische Krankenversicherung (EUKV) erfüllt viele Anforderungen einer deutschen substitutiven Krankenversicherung und bietet gleichzeitig mehr Flexibilität und oft günstigere Beiträge.
Die folgenden fünf Punkte machen es leicht, die gesetzlichen Vorgaben zu verstehen und zeigen, wie die EUKV in einigen Bereichen davon abweichen kann, ohne an Attraktivität für Versicherte zu verlieren.
1. Versicherungsschutz umfasst ambulante, zahnärztliche sowie stationäre Leistungen
Gesetzliche Anforderung:
Eine substitutive Krankenversicherung in Deutschland muss einen umfassenden Versicherungsschutz für ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen gewährleisten, der dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht.
Europäische Krankenversicherung:
Auch die EUKV erfüllt diese Anforderungen und bietet Versicherungsschutz für ambulante, zahnärztliche sowie stationäre Leistungen. Diese Leistungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und decken damit die wichtigsten Gesundheitsbedarfe ab.
2. Unbegrenzte Leistungspflicht im Krankheitsfall
Gesetzliche Anforderung:
Substitutive Krankenversicherungen in Deutschland müssen eine unbegrenzte Leistungspflicht gewährleisten, sodass für Versicherte bei hohen Behandlungskosten keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen.
Europäische Krankenversicherung:
In einer EUKV gibt es jedoch festgelegte Höchstgrenzen – etwa 1, 2 oder 3 Millionen Euro pro Jahr, je nach Tarif. In der Praxis ist es zwar äußerst unwahrscheinlich, dass diese Grenzen erreicht werden, da sie meist sehr hoch angesetzt sind. Sollte dies dennoch der Fall sein, könnte theoretisch eine Eigenbeteiligung von mehr als 5.000 Euro anfallen.
Ein Fall aus der Praxis ist uns derzeit nicht bekannt.
3. Versicherungsschutz ohne Einschränkungen bei Vorerkrankungen
Gesetzliche Anforderung:
In Deutschland muss eine substitutive PKV Vorerkrankungen im Rahmen eines gesetzlichen Basistarifs absichern, wenn der Kunde auf diesen Tarif angewiesen ist.
Europäische Krankenversicherung:
Bei einem EUKV-Tarif ist die Aufnahme auch mit Vorerkrankungen möglich – allerdings wird für bereits bestehende oder in den letzten Jahren behandelte Krankheiten oft eine Wartezeit festgelegt, in der keine Beschwerden auftreten oder Behandlungskosten anfallen dürfen.
Diese Moratoriumsregelung bietet den Vorteil, dass Menschen mit Vorerkrankungen deutlich geringere Beiträge zahlen und keine hohen Risikozuschläge zu befürchten haben.
4. Altersrückstellungen zur Beitragsstabilisierung im Alter
Gesetzliche Anforderung:
In Deutschland wird bei der substitutiven PKV ein Teil der Beiträge für Altersrückstellungen verwendet, um den Anstieg der Prämien im Alter zu dämpfen.
Europäische Krankenversicherung:
Die EUKV verzichtet auf Altersrückstellungen, wodurch die Prämien im Vergleich zur deutschen PKV sehr günstig bleiben. Das bedeutet, dass Sie als Versicherter nur für den tatsächlich benötigten Versicherungsschutz zahlen, ohne zusätzlich für die Zukunft vorzusorgen.
Dadurch bleiben die Beiträge deutlich niedriger als bei vielen deutschen PKV-Tarifen.
5. Keine Kündigung bei Zahlungsschwierigkeiten
Gesetzliche Anforderung:
In Deutschland dürfen Krankenversicherungen auch bei Zahlungsschwierigkeiten nicht gekündigt werden, was aufgrund der Versicherungspflicht dazu führen kann, dass sich hohe Schulden anhäufen, da rückständige Beiträge nachgefordert werden.
Europäische Krankenversicherung:
Bei der EUKV kann der Vertrag bei ausbleibenden Zahlungen pausiert oder gekündigt werden, wodurch keine Beitragsschulden auflaufen.
Sie können den Versicherungsschutz jederzeit wieder neu zu beantragen, sobald Sie sich die Beiträge wieder leisten können. So behalten Sie die Kontrolle.
Fazit unseres Krankenversicherungsexperten
Zusammengefasst zeigt sich, dass die EUKV durch ihre flexibleren Regelungen oft günstigere und individuellere Lösungen bietet.
Gerade für Versicherte, die eine Alternative zur deutschen GK und PKV suchen finden Sie günstige Beiträge, klar geregelten Leistungen und mehr Flexibilität.
Für viele meiner Kunden ist das eine verlässliche Lösung, die Sicherheit gibt, ohne an starre Vorgaben gebunden zu sein.
Welche Systeme bieten substitutive bzw. nicht substitutive Krankenversicherungen
Geltende Gesetze in Deutschland bezeichnen eine private Krankenversicherung dann als substitutiv, wenn der Versicherungsschutz voll oder mindestens in Teilen das soziale Sicherungssystem in den Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) ersetzen kann. Von substitutiven Versicherungen spricht man bei:
- private Krankenvollversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Pflegepflichtversicherung
Eine substitutive Krankenversicherung dient als Ersatz einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie ist also geeignet um beispielsweise von der GKV in eine private Krankenvollversicherung zu wechseln.
Anforderungen einer substitutiven Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
EuropäischeKrankenversicherung |
Krankenversicherungspflicht gemäß §193 VVG | |||
Versicherungsschutz umfasst ambulante, zahnärztliche sowie stationäre Leistungen | ✔ erfüllt | ✔ erfüllt | ✔ erfüllt |
Selbstbeteiligung für ambulante und stationäre Leistungen geringer als 5.000 € | ✔ erfüllt | ✔ erfüllt | nicht garantiert |
Leistungsumfang entspricht dem Basistarif | ✔ erfüllt | ✔ erfüllt | teilweise erfüllt |
Substitutive Krankenversicherung gemäß § 146 VAG | |||
Bildung von Altersrückstellungen | ✔ erfüllt | nicht erfüllt | |
Kündigungsverzicht bei Nichtzahlung des Beitrages | ✔ erfüllt | ✔ erfüllt | nicht erfüllt |
Regeln für Versicherer aus anderen Staaten der EU bzw. EWR
Eine substitutive Krankenversicherung, mit der die geltende Versicherungspflicht gemäß § 193 Absatz 3 Satz 1 VVG erfüllt wird, kann ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen.
Eine Versicherung genügt den Vorgaben des § 193 Absatz 3 Satz 1 VVG nicht, so kann sie allerdings weiterhin als substitutive Krankenversicherung gelten solange nur deren Begriffsmerkmale weiter erfüllt sind. Wenn der Versicherer solche Versicherungsleistungen erbringt, wie sie im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland enthalten sind.
Die Beiträge müssen nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sein. Das bedeutet insbesondere, dass die Versicherungsunternehmen eine Alterungsrückstellung zu bilden haben. Diese Rücklagen sollen die Versicherten vor steigenden Prämien im Alter schützen, indem sie die künftigen Krankheitskosten ausgleichen, die erfahrungsgemäß mit zunehmendem Alter steigen.
Arbeitgeberzuschuss nicht zwingend vorgeschrieben
Bei einer europäischen Krankenversicherung (EUKV) besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber freiwillig einen Teil oder die gesamten Beiträge übernimmt.
Anders als bei einer substitutiven privaten Krankenversicherung ist der Arbeitgeber jedoch gesetzlich nicht verpflichtet, einen Zuschuss zu einer nicht-substitutiven Krankenversicherung zu leisten.
FAQ: Häufige Fragen in Verbindung mit der substitutiven Krankenversicherung
Was ist eine substitutive Krankenversicherung?
„Substitutiv“ bedeutet im Zusammenhang mit der Krankenversicherung, dass eine Versicherung den gleichen Schutz bietet wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und sie dadurch ersetzen kann.
Für Menschen, die nicht in der GKV versichert sein müssen, zum Beispiel Selbstständige, Beamte oder Personen mit einem höheren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze ist eine substitutive Krankenvesicherung notwendig, um die bestehende gesetzliche Krankenkasse zu kündigen.
Was ist eine nicht-substitutive Krankenversicherung?
Die nicht-substitutive Krankenversicherung beschränkt sich auf eine befristete Dauer ohne Altersrückstellung und ist noch nicht üblich bei den Versicherungsunternehmen. Auch wird diese neben anderen Versicherungssparten wie z.B. bei einer Schadensversicherung mit Sachversicherung angeboten. Bei regalmäßig vorkommenden Zahlungsverzügen kann man jedoch jederzeit gekündigt werden. Bei der nicht substitutiven Krankenversicherung fallen ebenfalls die Strafbeiträge weg.
Welche Unterschiede gibt es zur europäischen Krankenversicherung (EUKV)?
Die EUKV bietet ähnliche Leistungen wie eine substitutive Krankenversicherung, unterliegt aber teilweise anderen gesetzlichen Regelungen und Beitragsberechnungen. Beispielsweise kann die EUKV bei Zahlungsausfällen gekündigt werden, wodurch sich keine Schulden ansammeln, während die substitutive PKV im Rahmen der deutschen Versicherungspflicht auf eine Kündigung verzichtet.
Was steht im §193 VVG Versicherungspflicht zur substitutiven Krankenversicherung?
Eine substitutive Krankenversicherung muss gemäß §193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Anforderungen sind:
- Leistung für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungskosten
- Selbstbeteiligung für ambulante und stationäre Leistungen nicht höher als 5.000 EUR
- Versicherungsschutz entspricht dem gesetzlichen Basistarif
In der Regel kommt eine private Krankenversicherung für Selbständige, Freiberufliche, Beamte, Richter, Studenten, Auszubildende oder Personen die oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen in Betracht, wenn sich nicht der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind.
Letzte Aktualisierung am 19.11.2024